Städte, Landkreise und Gemeinden sind bestrebt das Grün (Gehölze) in Ihren Städten sowohl im öffentliche als auch im privaten Bereich zu erhalten und bestenfalls auszubauen. Wichtig ist dies für saubere Luft, Schalldämmung sprich ruhige Wohnlagen, Naturerholung, Lebensraum für Vögel, Insekten, etc. aber auch für das Stadt- bzw. Landschaftsbild.
Um dies zu erreichen sind die Bäume in den meisten Bereichen geschützt.
Für Grundstückseigentümer ist es daher wichtig zu wissen was Sie mit Ihrem Baum nach rechtlichem Stand machen dürfen.
Geregelt ist dies in den örtlichen Baumschutzsatzungen auch als Baumschutzverordnungen bezeichnet.
Sind die Bäume in Ihrem Gebiet geschützt muss vor einer Baumfällung und auch vor bestimmten Baumschitt-Maßnahmen, eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der Baumschutzverordnungen der Stadt Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow und Berlin:
-Baumschutzverordnung Potsdam
-Vorschläge für Nachpflanzungen der Stadt Potsdam
-Antrag für Baumfällung, Eingriffe in den Wurzelbereich, Umpflanzung
Im Landkreis Potsdam Mittelmark gilt diese Baumschutzverordnung.
In den Innenbereichen (Gemeinden) des Landkreises können eigene Satzungen gelten. Einige davon sind unten aufgeführt:
-Baumschutzverordnung Kleinmachnow
–Baumschutzverordnung Stahnsdorf (OT Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf inbegriffen)
-Baumschutzverordnung Nuthetal
-Baumschutzverordnung der Stadt Teltow
-Baumschutzverordnung Michendorf
-Baumschutzverordnung Seddiner See
-Baumschutzverordnung Schwielowsee
-Baumschutzverordnung Kloster Lehnin: Noch keine Verordnung in Kraft
-Baumschutzverordnung Werder (Havel): Noch keine eigene Verordnung im Innenbereich in Kraft.
Baumschutzsatzung Berlin
(Gilt für alle 12 Bezirke und 96 Ortsteile, auch Wannsee und Nikolassee)
Im Landkreis Teltow-Fläming gilt diese Baumschutzverordnung.
In den Innenbereichen (Gemeinden) des Landkreises können eigene Satzungen gelten. Einige davon sind unten aufgeführt:
-Baumschutzsatzung Ludwigsfelde, Luckenwalde, Dahme, Großbeeren, Jüterbog, Niederer Fläming und Zossen: haben keine eigene Baumschutzsatzung, hier gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow – Fläming.
-Baumschutzsatzung Großbeeren: Auch hier gilt die Satzung des Landkreises Teltow-Flämming